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Qualitätssicherung

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Fundament der Professionist Qualität mit System

Der Berufsverband steht für Beratungsqualität auf hohem Niveau. Die festgelegten Standards für fachspezifische Aus- und Weiterbildung und für nachgewiesene Berufspraxis orientieren sich an den Richtlinien des europäischen Dachverbandes für Supervision ANSE. Das Qualitätssystem des BSC fußt auf vier Säulen, alle drei Jahre wird es überprüft. Das Qualitätssystem ist für alle aktiven Mitglieder verbindlich.

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Berufsethik

Berufsethik

Die Berufsethik und der Berufskodex bilden für die BSC – Berater*innen die Richtlinien ihres beruflichen Handelns. Darin verankert sind: Menschenbild, die Verhaltens- und Arbeitsregeln in Bezug auf die Klienten und Auftraggebenden, die Verpflichtung zum Einhalten des verbandsinternen Qualitätssystems, Beschwerdemanagement mittels Ombudsstelle.

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Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen

Darin sind die Standards definiert: Mindestalter, Grundausbildung, bisherige Berufstätigkeit, Umfanges der Supervisions- bzw. Coaching-Ausbildung.

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Einhaltung der Qualitätskriterien

Einhaltung der Qualitätskriterien

Jedes BSC-Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung von Qualitätssicherungsmaßnahmen welche 4 Kriterien umfassen:
• Praxis d.h. die Ausübung der Beratungstätigkeit
• Eigensupervision/ Eigencoaching zur Reflexion der eigenen Beratungstätigkeit
• Weiterbildung in Bezug auf Supervision und/oder Coaching und/oder Organisationsentwicklung
• Dokumentation der Beratungsprozesse.
Im Abstand von 3 Jahren überprüft das Qualitätsteam die Einhaltung der Qualitätskriterien.

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Ombudsstelle

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle steht allen Auftraggebern und Klienten von BSC-Supervisor*innen und Coaches zur Verfügung. Sie kann bei Beschwerden oder Konflikten, die das Beratungsverhältnis betreffen und von den Geschäftspartner*innen nicht selbst geklärt werden, kostenlos beansprucht werden. Kontaktadresse für die Ombudsstelle: .

BERUFSETHIK UND BERUFSKODEXunsere hohen Standards

genehmigt von der Mitgliederversammlung am 27. Jänner 2021 (pdf)

Der Berufsverband für Supervision & Coaching & Organisationsentwicklung steht für Professionalität und Qualitätssicherung von Supervision und Coaching sowie Organisationsentwicklung auf hohem Niveau unter Einhaltung von Ausbildungs- und Ausübungsstandards. Diese orientieren sich an Richtlinien des europäischen Dachverbandes.

Berufsethik und Berufskodex sind für die Mitglieder und Gremien des Berufsverbandes maßgebend in Bezug auf deren Identität und Selbstverständnis. In der beruflichen Ausübung von Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung sowie in der Gestaltung der Verbandstätigkeit sind sie verbindlich. Die Gremien des Verbandes und die Mitglieder vertreten diese berufsethischen Grundlagen auch nach außen.

Berufsethik

Der vorliegende Ethikkodex orientiert sich an der UNO- Menschenrechtscharta und bildet für BSC – Berater*innen die Basis ihres beruflichen Handelns.

MENSCHENBILD UND HALTUNG

  • Allen Menschen gebührt Achtung und Anerkennung, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung und Lebensgestaltung.
  • Alle Menschen haben das Recht auf Freiheit in der Meinungsäußerung sowie das Recht auf Bildung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.
  • Jeder Mensch ist eine einzigartige, eigenständige Persönlichkeit und gleichzeitig auf den Dialog angewiesen. Menschen sowie die von ihnen mitgestalteten Teams und Organisationen bleiben lebenslang lern- und entwicklungsfähig.

ARBEITSHALTUNGEN

  • Coaching, Supervision und OE befassen sich mit Personen, Gruppen und Organisationen innerhalb der Arbeitswelt und fördern deren Entwicklung.
  • Beraterisches Geschehen findet immer in Beziehungen und Kontexten statt.
    Wertschätzung und Integrität des einzelnen Menschen stehen für BSC–Berater*innen an erster Stelle.
  • BSC–Berater*innen verfügen über ein professionelles Beratungskonzept. Sie sorgen für Transparenz bezüglich ihres Arbeitsverständnisses sowie ihres beruflichen Hintergrundes. Institutionelle und persönliche Bindungen werden offengelegt, soweit diese für die betroffenen Personen, Organisationen oder für den Beratungsprozess von Bedeutung sind.
  • BSC–Berater*innen orientieren sich bei ihrer Tätigkeit am vereinbarten Auftrag. Aufträge, deren Zielsetzungen den Menschenrechten widersprechen, werden abgelehnt oder abgebrochen.
  • BSC–Berater*innen sind allparteilich. Sie gestalten die Spannungsfelder zwischen den Anliegen der Auftraggeber und den Bedürfnissen der beteiligten Personen fachgerecht.
  • BSC–Berater*innen achten die unantastbare Würde der Menschen, sie respektieren autonome Entscheidungen und fördern eigenverantwortliches Handeln. Sie beraten auf Augenhöhe und handeln authentisch, kongruent und transparent in Bezug auf ihre Rolle.
  • BSC–Berater*innen verpflichten sich zur Verschwiegenheit bezüglich Personen und Inhalten ihrer Berufstätigkeit.
  • Im Auftrag vereinbarte Rückmeldungen werden in Transparenz mit allen Beteiligten gehandhabt. Personenbezogene Informationen unterliegen in jedem Fall der Verschwiegenheit. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrages.
  • Sie verpflichten sich, auch die Klienten auf die Bedeutung ihrer eigenen Verschwiegenheit hinzuweisen.
  • Zur Abwehr von Schaden an Personen oder Organisationen können sich BSC-Berater*innen nach sorgfältiger und nachvollziehbarer Abwägung aller Umstände entscheiden, entsprechende Informationen weiterzugeben.
  • BSC–Berater*innen setzen sich kritisch mit sich selbst und mit ihrer Beratungstätigkeit auseinander, indem sie am Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungssystem des Berufsverbandes teilnehmen.

Berufskodex

BSC–Berater*innen halten sich an die Berufsethik des Berufsverbandes, wie Achtung des Menschen, Transparenz, Rollenklarheit, Respektierung der Persönlichkeitsgrenzen, Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit der Klienten, Verschwiegenheit.

KOMPETENZ

  • BSC–Berater*innen verfügen über eine Beratungsqualifikation, welche die vom Berufsverband geforderten Kriterien erfüllt.
  • BSC–Berater*innen absolvieren regelmäßig fachliche Weiterbildungen und entwickeln ihre Beratungskompetenz permanent weiter.

TRANSPARENZ

  • BSC–Berater*innen verfügen über professionelle Beratungskonzepte und können ihr Handeln erläutern und begründen.
  • Sie verpflichten sich den Auftrag offen zu legen und sorgen für Transparenz im Informationsfluss.

METHODISCHES VORGEHEN

  • BSC–Berater*innen achten auf einen mit den Auftraggebenden sorgfältig geklärten und formulierten Auftrag, vereinbaren überprüfbare Ziele und gestalten den Beratungsprozess nach fachlich-methodischen Kriterien.
  • Sie werten das Beratungsgeschehen zusammen mit den Klienten*innen und Auftraggebern*innen aus.

QUALITÄTSSICHERUNG

  • BSC–Berater*innen beteiligen sich am verbandsinternen Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungssystem.
  • Sie bilden sich laufend fort und nehmen regelmäßig an Intervisionsgruppen und/oder Kontrollsupervisionen teil, in denen die Beratungsprozesse und das eigene Handeln mit Fachpersonen reflektiert und optimiert werden.

BESCHWERDEMANAGEMENT

  • BSC–Berater*innen weisen die Auftraggebenden auf die Möglichkeit hin, bei nicht selbst lösbaren Konflikten oder Beschwerden, die das Beratungsverhältnis betreffen, die kostenlose Ombudsstelle des Berufsverbandes beanspruchen zu können.

ONLINE-BERATUNG

  • Auch in Online-Beratungen leben wir unsere Berufsethik und achten den Berufskodex.

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